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§1 Allgemeines
Firma GD&T nachfolgend Vermieter genannt vermietet laut Mietvertrag ein Fahrzeug an den Mieter.
Dieser erkennt durch die Unterschrift auf dem Mietvertrag diese AGBs an.
Jeder Unterzeichner des Vertrages haftet gesamtschuldnerisch. Stehen die AGBs des Mieters im Widerspruch zu denen des Vermieters, so gehen die des Vermieters vor.
§2 Vertragsabschluss
Erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung kommt ein Vertrag zustande.
Die Angebote sind freibleibend.
§3 Rechte und Pflichten des Vermieters
Der Vermieter stellt dem Mieter ein verkehrssicheres und regelmäßig gewartetes Fahrzeug im sauberen Zustand vollgetankt zur Verfügung.
Der Vermieter hat das Recht bei unsicheren Wetterbedingungen die Fahrt zu verschieben.
Sollte ein Fahrzeug zum vereinbarten Termin wegen eines Technischen defektes oder anderer triftiger Gründe nicht zur Verfügung stehen, so hat der Vermieter das Recht, ein vergleichbares Fahrzeug zu stellen. Gelingt das nicht wird der Termin verschoben und neu vereinbart.
Die Anzahlung verfällt nicht.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet das Fahrzeug mit Winterreifen zur Verfügung zu stellen. Verändern sich während der Mietdauer die Wetterverhältnisse so, dass Winterbereifung nötig wäre, darf der Mieter das Fahrzeug in diesem Zeitraum nicht benutzen.
§4 Rechte und Pflichten des Mieters
Der Mieter muss mindestens 25 Jahre alt sein und einen in Deutschland gültigen Führerschein der Klasse B ( 3 ) seit mindestens 3 Jahren besitzen.
Der Personalausweis und der Führerschein sind bei Vertragsunterzeichnung vorzulegen.
Nach erhalt der Auftragsbestätigung ist eine Anzahlung von 30% des Mietpreises zu entrichten.
Der Rest ist unmittelbar vor Antritt der Fahrt in bar oder Kreditkarte ( Visa, Master Card, EC ) zu leisten. Bei einem kurzfristigen Rücktritt des Mieters innerhalb von 8 Kalendertagen vor Fahrtantritt verfällt die Anzahlung in voller Höhe und ist nicht zurückzuzahlen.
§5 vertragsgemäßer Gebrauch
Wird das Fahrzeug nicht vertragsgemäß benutzt so ist der Vermieter berechtigt dadurch entstehende Kosten ( z.B. durch Beschädigungen oder erhöhten Reinigungsaufwand ) dem Mieter zu belasten.
Die Straßenverkehrsordnung ist einzuhalten. Es dürfen nicht mehr Personen im Fahrzeug transportiert werden als in der Zulassung angegeben. Es dürfen nur befestigte Straßen befahren werden. Geländefahrten sind nicht zugelassen. Die Teilnahme an ordentlichen und außerordentlichen Rennveranstaltungen sowie das Befahren einer Rennstrecke ist untersagt und nicht versichert. Fahrten ins Ausland sind vorher durch den Vermieter zu genehmigen.
§6 Nutzung
Wird das Fahrzeug abgestellt muss es entsprechend aller Vorhandenen Möglichkeiten gegen Diebstahl geschützt werden. Ein etwaiger Unfall – auch ohne Personenschaden – ist umgehend der Polizei zu melden und die Unfallaufnahme an Ort und Stelle zu verlangen, notfalls bei Verweigerung der Polizei durch sofortige Selbstanzeige.
§7 Versicherung
Alle Fahrzeuge sind Vollkaskoversichert mit einer Selbstbeteiligung von 2500,– € pro Schaden ( bei dem Excalibur 1000,– € )
Die Selbstbeteiligung ist im Schadensfall vom Mieter zu tragen, sofern nicht die gegnerische Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen muss.
§8 Kaution
Bei Vertragsabschluss muss eine Kaution in Höhe von 2500,– € ( bei dem Excalibur 1000,– € )
hinterlegt werden. Dies geschieht entweder in bar oder durch hinterlegen einer Kreditkarte wie Visa oder Master Card. Auch das hinterlegen eines Fahrzeuges ist möglich, insofern dessen Wert die Höhe der Kaution erfüllt.
Wird das Fahrzeug unversehrt zurückgegeben, so ist sofort die Rückgabe der Kaution fällig.
Sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe Beschädigungen aufweisen wird die gesamte Kaution bis zur Klärung der Schadenshöhe vom Vermieter zurückbehalten.
Der Vermieter ist verpflichtet den Schaden z.B. durch ein Angebot eines KFZ Betriebes seiner Wahl zu ermitteln. Anschließend ist dieser Betrag von der Kaution einzubehalten und der Rest sofort auszubezahlen. Stellt der Vermieter einen Chauffeur, so entfällt die Zahlung einer Kaution.
§9 Übergabe und Rückgabe
Bei der Übergabe des Fahrzeuges erfolgt eine Einweisung in das Fahrzeug. Sollten hier noch Fragen offen bleiben ist der Mieter verpflichtet nachzufragen. Der Mieter darf das Fahrzeug nur dann starten, wenn er sich sicher ist über alle Voraussetzungen zu verfügen um das Fahrzeug sicher zu betreiben.
Der Einwurf im Schadensfall die Einweisung sei nicht ausreichend gewesen ist somit unzulässig.
Der Mieter erhält ein technisch sicheres, sauberes Fahrzeug ohne Beschädigungen im vollgetankten Zustand in diesem ist das Fahrzeug auch wieder zurück zu geben. Etwaige kleinere Schäden sind vor Antritt der Fahrt im Vertrag zu protokollieren.
Getankt wird ausschließlich V-Power Plus. Durch einen entsprechenden Vertrag mit Shell bekommen Sie diesen Treibstoff zum Preis von normalen Super Benzin. Hierzu ist die V-Power-Tankkarte beim Bezahlen vorzulegen.
Ort der Übergabe und Rückgabe der Fahrzeuge ist die Shell Tankstelle in Winnenden Waiblinger Straße 84 . Hier besteht auch die Möglichkeit eine Innenraum – bzw. Kofferraumreinigung vorzunehmen. Die Außenreinigung übernimmt ausschließlich der Vermieter. Bei dem Excalibur Phaeton Serie 5 übernimmt der Vermieter auch die Innenreinigung.
§10 Verspätete Rückgabe und Überschreitung der Kilometer Festlegung
Eine verspätete Rückgabe um 20 min bei einer Mietdauer bis 4 Stunden und eine verspätete Rückgabe um 45 Minuten ab Tagesmiete wird toleriert. Werden diese Grenzen überschritten, so hat der Vermieter das Recht zwischen 50% und 100% des Mietpreises, je nach Verspätung und Auswirkung, einen entsprechenden Betrag von der Kaution einzubehalten.
Eine Überschreitung der Kilometer ist ohne vorherige Rücksprache akzeptiert. Die überzähligen Kilometer werden zu den bekannten Kilometerpreisen nachberechnet und sind bei der Übergabe bar zu bezahlen.
Alle Treibstoffkosten trägt der Mieter.
§11 Gutscheine
Gutscheine berechtigen zur freien Verwendung für jeden Fahrzeug Typ innerhalb von 3 Jahren.
§12 Schluss Bestimmung
Sollten einzelne Festlegungen dieser AGB nichtig sein, so behalten unabhängig davon die anderen Festlegungen Ihre Gültigkeit. Abweichungen von den ABGs bedürfen der Schriftform.
Es gilt das deutsche Recht.
Gerichtsstand ist Waiblingen
Winnenden 11.12.2017
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